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Atalion GmbH
Behörden & Recht

Ummelden in Frankfurt: Frist, Unterlagen, Bürgeramt-Termin

Ummelden in Frankfurt: 14 Tage Frist, nötige Unterlagen, online per eID oder im Bürgeramt mit und ohne Termin, dazu Kfz und Zweitwohnsitz.

Veröffentlicht am Lesezeit 9 Min. Von der Atalion GmbH, Umzugsunternehmen in Frankfurt

Frankfurter Altstadt am Römerberg mit der Skyline im Hintergrund

Wer in Frankfurt eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Das gilt für den Zuzug von außerhalb genauso wie für den Umzug von Bornheim nach Sachsenhausen. Die Ummeldung ist kostenlos. Sie können sie online mit dem Personalausweis erledigen oder in einem der elf Frankfurter Bürgeramt-Standorte.

Für den Termin brauchen Sie vor allem zwei Dinge: Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Der Mietvertrag reicht nicht. Ohne Termin geht es an zwei Wochentagen, und wer ein Auto hat, muss auch an den Fahrzeugschein denken.

Gesetzliche Angaben (BMG, FZV): Stand Oktober 2026. Angaben der Stadt Frankfurt stammen von ihren Leistungsseiten, deren Stand jeweils genannt ist. Prüfen Sie Gebühren und Fristen vor dem Antrag auf frankfurt.de, die Stadt passt sie gelegentlich an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).
  • Kosten: Die An- und Ummeldung ist in Frankfurt gebührenfrei (Stand der Stadtseiten: 11/2025 und 12/2025).
  • Unterlagen: Ausweis oder Pass aller Personen und die Wohnungsgeberbestätigung im Original.
  • Ohne Termin: montags und mittwochs in den sieben Bürgerämtern. Dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin (Stand der Stadtseite: 05/2026).
  • Online: Hauptwohnung über wohnsitzanmeldung.gov.de mit Online-Ausweis, PIN und BundID-Konto.

Die Frist: zwei Wochen nach dem Einzug

Die Meldepflicht beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag. § 17 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sagt: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“ Die Stadt Frankfurt nennt auf ihren Leistungsseiten dieselbe Frist (Stand der Stadtseiten: 11/2025 und 12/2025).

Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG. Das Gesetz erlaubt in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wie hoch es im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Behörde. Deutlich teurer wird eine Scheinanmeldung: Wer eine Adresse für eine Anmeldung anbietet, ohne dass dort jemand einzieht, riskiert bis zu 50.000 Euro.

Eine Abmeldung in Ihrer alten Stadt brauchen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Abmelden muss sich nach § 17 Abs. 2 BMG nur, wer keine neue Wohnung im Inland bezieht, etwa beim Wegzug ins Ausland.

Eine Ausnahme betrifft kurze Aufenthalte. Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und eine weitere Wohnung für höchstens sechs Monate bezieht, muss sich dort nicht anmelden (§ 27 Abs. 2 BMG). Bleiben Sie länger, gilt ab dann wieder die Zwei-Wochen-Frist.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für die persönliche Ummeldung in Frankfurt legen Sie die Ausweisdokumente aller Personen und die Wohnungsgeberbestätigung vor. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen (Stand der Stadtseite: 12/2025).

  1. Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument aller Personen, die sich anmelden.
  2. Wohnungsgeberbestätigung im Original.
  3. Vollmacht, falls jemand anderes für Sie geht: eine schriftliche Vollmacht oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular der Stadt.
  4. Im Einzelfall: Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunden und Sorgerechtsnachweise für Kinder. Ausländische Urkunden brauchen eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder Übersetzer.

Persönlich ummelden können Sie sich ab 16 Jahren. Für jüngere Kinder ist die Person zuständig, in deren Wohnung das Kind einzieht.

Was die Wohnungsgeberbestätigung ist

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein kurzes Formular, mit dem Ihr Vermieter den Einzug bestätigt. Seit dem 1. November 2015 ist er nach § 19 BMG dazu verpflichtet. Wohnungsgeber ist laut Stadt Frankfurt (Stand der Stadtseite: 2024) der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Hausverwaltung. Wer zur Untermiete wohnt, bekommt die Bestätigung vom Hauptmieter.

Das Dokument muss diese Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers, dazu den Eigentümer, falls er nicht selbst vermietet
  • Einzugsdatum und Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die sich anmelden
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Der Vermieter hat dafür höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben, die Stadt Frankfurt bietet aber eine Vorlage zum Download an (Stand der Stadtseite: 2024). Ziehen Sie in eine eigene Eigentumswohnung, stellen Sie die Bestätigung als Eigenerklärung selbst aus.

Stellt der Vermieter nichts aus, müssen Sie das dem Bürgeramt unverzüglich melden (§ 19 Abs. 2 BMG). Der Vermieter handelt dann selbst ordnungswidrig. Melden Sie sich trotzdem fristgerecht beim Bürgeramt, damit Ihnen kein Nachteil entsteht.

Online ummelden: die elektronische Wohnsitzanmeldung

Frankfurt ist an die elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen. Über wohnsitzanmeldung.gov.de melden Sie Ihre Hauptwohnung ohne Termin an. Der Dienst ist kostenlos. Er wird von der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland betrieben.

Das brauchen Sie für die Online-Ummeldung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser am Computer, dazu die AusweisApp
  • ein BundID-Konto
  • die Wohnungsgeberbestätigung

Online geht es nur, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Melden Sie Familienmitglieder mit an, müssen alte und neue Wohnung bei allen gleich sein. Nicht möglich sind laut Stadt Frankfurt (Stand der Stadtseite: 12/2025) die Anmeldung einer Nebenwohnung, der Zuzug aus dem Ausland und der Vorgang mit einem elektronischen Aufenthaltstitel.

Nach der Prüfung durch das Bürgeramt bekommen Sie eine E-Mail. Darüber laden Sie die Meldebestätigung herunter und ändern die Adresse auf dem Chip Ihres Ausweises. Den Adressaufkleber für Personalausweis und Reisepass schickt die Stadt per Post, nach eigener Angabe innerhalb von drei bis fünf Werktagen.

Bürgeramt Frankfurt: Standorte, Termin und offene Sprechzeiten

Sie können sich in jedem Frankfurter Bürgeramt ummelden, unabhängig davon, in welchem Stadtteil Sie wohnen. Die Stadt betreibt elf Standorte (Stand der Stadtseite: 05/2026, Adresse Zeil 3: Stand 07/2025):

StandortZugang
Zentrales Bürgeramt, Zeil 3 (Innenstadt, Konstablerwache)Mo und Mi ohne Termin, Di, Do, Fr mit Termin
Bürgerämter Höchst, Nordwest, Dornbusch, Sachsenhausen, Nieder-Eschbach, Bergen-EnkheimMo und Mi ohne Termin, Di, Do, Fr mit Termin
Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Harheim, Nieder-Erlenbachnur mit Termin, eingeschränkte Tage

Die sieben großen Bürgerämter öffnen montags von 9 bis 17 Uhr und mittwochs von 7:30 bis 13 Uhr ohne Termin. Dienstags und freitags (7:30 bis 13 Uhr) und donnerstags (10 bis 18 Uhr) kommen Sie nur mit Termin hinein.

Termine buchen Sie über den Online-Terminservice auf frankfurt.de oder unter der Behördennummer 069 115. Die Stadt weist darauf hin, dass am Telefon keine zusätzlichen Termine vergeben werden. Neue Termine werden dienstags, donnerstags und freitags freigeschaltet.

Planen Sie bei den offenen Sprechzeiten Zeit ein. Laut Stadt ist es kurz nach Öffnung besonders voll. Bei Überfüllung wird die Ausgabe von Wartenummern vorzeitig beendet, regelmäßig in Höchst, Dornbusch und Sachsenhausen. Auf der Bürgeramt-Seite von frankfurt.de finden Sie eine Wartezeitprognose in Echtzeit.

Zuzug oder Umzug innerhalb Frankfurts: was beim Auto anders ist

Für die Meldebehörde macht es keinen Unterschied, ob Sie aus Offenbach zuziehen oder innerhalb Frankfurts umziehen. Frist, Unterlagen und Kosten sind gleich. Unterschiede gibt es beim Auto.

Umzug innerhalb Frankfurts: Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Ummeldung mit. Das Bürgeramt ändert die Adresse dann gleich mit, Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle. Die Gebühr dafür beträgt laut Stadt Frankfurt 10,80 Euro (Stand der Stadtseite: 11/2025). Das geht nur einmal per Aufkleber und nur für Privatfahrzeuge. Firmenwagen und weitere Adressänderungen laufen über die Zulassungsbehörde.

Zuzug von außerhalb: Ihr Fahrzeug muss auf Frankfurt umgeschrieben werden, und zwar nach § 15 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung „unverzüglich“. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Ordnungsamts (Am Römerhof 19, Stand der Stadtseite: 2024), die Umschreibung geht auch online. Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie behalten, sofern das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde. Mitbringen sollten Sie laut Stadt Frankfurt (Stand der Stadtseite: 2024):

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • den Bericht der Hauptuntersuchung, falls sie inzwischen fällig war

Behalten Sie das Kennzeichen und wechselt der Halter nicht, verzichtet die Stadt auf Teil II, Versicherungsbestätigung und SEPA-Mandat. Zulassen können Sie in Frankfurt nur, wenn Ihr Hauptwohnsitz hier gemeldet ist. Die Ummeldung beim Bürgeramt kommt also zuerst.

Zweitwohnsitz in Frankfurt

Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend genutzte Ihre Hauptwohnung. Jede weitere ist eine Nebenwohnung (§ 21 BMG). Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt eine Sonderregel: Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie (§ 22 Abs. 1 BMG). Wer also unter der Woche allein in Frankfurt arbeitet und am Wochenende zur Familie nach Kassel fährt, meldet Frankfurt meist als Nebenwohnung an. In Zweifelsfällen zählt, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Eine Nebenwohnung müssen Sie persönlich im Bürgeramt anmelden, online geht das nicht. Es gelten dieselbe Frist und dieselben Unterlagen. Frankfurt erhebt zudem eine Zweitwohnungssteuer. Die Erklärung geben Sie online beim Kassen- und Steueramt ab (Stand der Stadtseite: 08/2025). Den aktuellen Steuersatz nennt die Stadt auf ihren Steuerseiten.

Was, wo, Frist, Kosten: die Übersicht

WasWoFristKosten
Wohnung anmelden oder ummelden (Hauptwohnung)Bürgeramt oder wohnsitzanmeldung.gov.de2 Wochen nach Einzuggebührenfrei
Nebenwohnung anmeldenBürgeramt, nur persönlich2 Wochen nach Einzuggebührenfrei, ggf. Zweitwohnungssteuer
Wohnungsgeberbestätigung ausstellenVermieter oder Hausverwaltung2 Wochen nach Einzugkeine Amtsgebühr
Fahrzeugschein ändern (Umzug in Frankfurt)Bürgeramt bei der Ummeldungmit der Ummeldung10,80 Euro
Fahrzeug umschreiben (Zuzug)Zulassungsbehörde oder onlineunverzüglichje nach Vorgang
AbmeldungMeldebehörde, nur bei Wegzug ins Ausland2 Wochen nach Auszugkeine Angabe

Wen Sie nach der Ummeldung noch informieren sollten

Die Meldebehörde gibt Ihre neue Adresse nicht an alle Stellen weiter. Diese Liste hilft beim Abhaken in den ersten Wochen:

  1. Arbeitgeber und Personalabteilung
  2. Krankenkasse und private Versicherungen, besonders Kfz- und Hausratversicherung
  3. Bank, Kreditkarten und Bausparverträge
  4. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Rundfunkbeitrag)
  5. Strom-, Gas- und Internetanbieter mit Zählerständen vom Umzugstag
  6. Deutsche Post (Nachsendeauftrag), Versandhändler und Abonnements
  7. Schule, Kita und Ärzte
  8. Familienkasse, falls Sie Kindergeld beziehen

Parken Sie in einer Zone mit Bewohnerparken, kümmern Sie sich zusätzlich um den Bewohnerparkausweis. Den ganzen Umzug von der Kündigung bis zur Schlüsselübergabe deckt unsere Umzugscheckliste mit den wichtigsten Fristen ab. Hinweise zu Halteverbotszonen und Abläufen in den Stadtteilen finden Sie auf der Seite zu Umzügen in Frankfurt am Main.

Wenn Sie den Umzug in Frankfurt nicht selbst stemmen möchten: Atalion besichtigt kostenlos und nennt danach einen Festpreis. Angebot für Ihren Umzug anfragen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange habe ich Zeit, mich in Frankfurt umzumelden?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Das schreibt § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz vor, und die Stadt Frankfurt nennt dieselbe Frist.

Kostet die Ummeldung in Frankfurt etwas?

Nein, die An- und Ummeldung der Wohnung ist in Frankfurt gebührenfrei, auch online. Kosten entstehen nur für Zusatzleistungen, etwa 10,80 Euro für die Adressänderung im Fahrzeugschein bei der Ummeldung innerhalb Frankfurts (laut Stadt Frankfurt, Stand 11/2025).

Kann ich mich in Frankfurt ohne Termin ummelden?

Ja, laut Stadt Frankfurt (Stand 05/2026) haben die sieben Bürgerämter montags und mittwochs offene Sprechzeiten ohne Termin. Dienstags, donnerstags und freitags sowie in den Außenstellen Fechenheim, Kalbach, Harheim und Nieder-Erlenbach geht es nur mit Termin.

Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung in Frankfurt?

Nein. Sie brauchen eine Wohnungsgeberbestätigung im Original, die der Vermieter oder die Hausverwaltung ausstellt. Der Mietvertrag allein reicht laut Stadt Frankfurt nicht aus (Stand der Stadtseite: 2024).

Kann ich mich in Frankfurt online ummelden?

Ja, laut Stadt Frankfurt (Stand 12/2025), wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und eine Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden. Sie brauchen einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion, die PIN, ein BundID-Konto und die Wohnungsgeberbestätigung.

Quellen und weiterführende Links

Alle Angaben mit Stand des jeweiligen Abrufdatums. Gebühren, Fristen und Pauschalen können sich ändern.

  1. Bundesmeldegesetz § 17: Anmeldung, Abmeldung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  2. Bundesmeldegesetz § 19: Mitwirkung des Wohnungsgebers (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  3. Bundesmeldegesetz § 21: Mehrere Wohnungen (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  4. Bundesmeldegesetz § 22: Bestimmung der Hauptwohnung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  5. Bundesmeldegesetz § 27: Ausnahmen von der Meldepflicht (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  6. Bundesmeldegesetz § 54: Bußgeldvorschriften (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  7. Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 15: Mitteilungspflichten (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  8. Stadt Frankfurt am Main: Bürgerämter, Standorte und Öffnungszeiten (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  9. Stadt Frankfurt am Main: Zentrales Bürgeramt (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  10. Stadt Frankfurt am Main: Anmeldung einer Wohnung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  11. Stadt Frankfurt am Main: Ummeldung einer Wohnung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  12. Stadt Frankfurt am Main: Wohnungsgeberbestätigung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  13. Stadt Frankfurt am Main: Kfz-Umschreibung bei Zuzug von außerhalb (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  14. Stadt Frankfurt am Main: Zweitwohnungssteuer (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  15. Elektronische Wohnsitzanmeldung (Freie und Hansestadt Hamburg / Bund) (abgerufen am 24. Oktober 2026)

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