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Atalion GmbH
Planung

Umzugscheckliste: Aufgaben von der Kündigung bis zum Einzug

Umzugscheckliste nach Phasen: von der Kündigung über Packen und Umzugstag bis zur Anmeldung. Mit Fristen, Frankfurt-Tipps und Übersichtstabelle.

Veröffentlicht am Lesezeit 9 Min. Von der Atalion GmbH, Umzugsunternehmen in Frankfurt

Zwei Umzugshelfer tragen Umzugskartons durch einen hellen Raum

Eine gute Umzugscheckliste ordnet alle Aufgaben nach Zeitpunkt. Den Mietvertrag kündigen Sie rund drei Monate vorher, Umzugsfirma und Urlaub klären Sie acht Wochen vorher. Post, Halteverbot und Verträge folgen vier Wochen vorher, das Packen in den letzten zwei Wochen. Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Wer diese Reihenfolge einhält, hält doppelte Mietzahlungen gering und hat die wichtigen Fristen im Blick.

Jede Phase ist nummeriert, damit Sie Punkte abhaken können. Die Übersichtstabelle am Ende zeigt auch, welche Aufgaben ein Umzugsunternehmen übernehmen kann und welche bei Ihnen bleiben. Die Tabelle lässt sich über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF speichern.

Gesetzliche Fristen und die Preise der Post haben den Stand Oktober 2026. Die Angaben zum Sperrmüll stammen aus der FES-Broschüre von 2025. Prüfen Sie Gebühren und Fristen vor dem Antrag auf frankfurt.de, die Stadt passt sie gelegentlich an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter kündigen spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats, schriftlich (§ 573c und § 568 BGB).
  • Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kostet 31,90 Euro online für sechs Monate und sollte fünf Werktage vor Start stehen.
  • Strom und Gas können Sie beim Umzug mit sechs Wochen Frist kündigen, Internet nur, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann.
  • In Frankfurt liegen zwischen Sperrmüll-Anmeldung und Abholung bei der FES etwa zehn Arbeitstage.
  • Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung beim Bürgeramt (§ 17 BMG).

3 Monate bis 8 Wochen vorher: Mietvertrag, Angebote, Urlaub

In dieser Phase legen Sie den Termin fest und sichern ihn ab. Die Kündigung des alten Mietvertrags hat Vorrang: Bei knapp drei Monaten Kündigungsfrist bestimmt sie, wie lange Sie doppelt Miete zahlen.

  1. Mietvertrag kündigen. Die Frist steht in § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Ein Beispiel: Geht Ihr Schreiben am Montag, 2. November 2026, beim Vermieter ein, endet die Miete am 31. Januar 2027. Kommt es erst am Donnerstag, 5. November, an, verschiebt sich das Ende auf den 28. Februar. Die Kündigung braucht nach § 568 BGB die Schriftform, also ein unterschriebenes Schreiben. Eine E-Mail reicht nicht. Bei einem Zeitmietvertrag oder einem vereinbarten Kündigungsverzicht gelten andere Regeln.
  2. Umzugsunternehmen anfragen. Holen Sie mehrere Angebote ein, am besten nach einer Besichtigung vor Ort. Nur so werden Möbelmenge, Etage, Laufweg und Parksituation richtig eingeschätzt.
  3. Freistellung klären. Einen allgemeinen gesetzlichen Umzugsurlaub gibt es nicht. § 616 BGB regelt nur kurze persönliche Verhinderungen allgemein. Ob Sie einen freien Tag bekommen, steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Fragen Sie früh nach oder planen Sie Urlaub ein.
  4. Strom und Gas kündigen oder ummelden. Nach § 41b Abs. 5 EnWG dürfen Haushaltskunden bei einem Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist kündigen. Der bisherige Lieferant kann das abwenden. Dafür muss er binnen zwei Wochen anbieten, Sie zu gleichen Bedingungen an der neuen Adresse zu beliefern. Nennen Sie in der Kündigung deshalb die neue Anschrift. Wer erst vier Wochen vorher kündigt, hat den alten Vertrag noch etwa zwei Wochen über den Auszug hinaus.
  5. Neue Wohnung prüfen. Messen Sie Räume und Türbreiten aus. So wissen Sie, welche Möbel passen und was verkauft werden kann.

4 Wochen vorher: Post, Parkplatz, Verträge, Kita

Jetzt informieren Sie alle, die Ihre Adresse brauchen, und sichern den Platz vor der Tür.

  1. Nachsendeauftrag stellen. Der Nachsendeservice der Deutschen Post kostet für Privatkunden 31,90 Euro online und 34,90 Euro in der Filiale. Die Laufzeit beträgt sechs Monate. Die Post rät, den Auftrag spätestens fünf Werktage vor Beginn aufzugeben. Buchen Sie direkt bei der Post, nicht über Drittanbieter mit ähnlichem Namen.
  2. Halteverbotszone beantragen. In dicht beparkten Vierteln wie dem Nordend oder Bornheim ist ein freier Platz für den Lkw ohne Halteverbot schwer zu finden. Die Genehmigung kommt von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt und braucht Vorlauf. Ablauf und Unterlagen beschreiben wir im Ratgeber Halteverbotszone in Frankfurt beantragen.
  3. Internet und Telefon. Der Vertrag zieht grundsätzlich mit um. Nur wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet, dürfen Sie nach § 60 Abs. 2 TKG mit einem Monat Frist kündigen. Melden Sie den Umzug früh, damit der Anschluss zum Einzug aktiv ist.
  4. Kita und Schule. Melden Sie Ihr Kind ab und klären Sie den neuen Platz. Bei einem Wechsel innerhalb Frankfurts fragen Sie bei der aufnehmenden Einrichtung nach freien Plätzen und Fristen.
  5. Kartons besorgen. Rechnen Sie grob mit Ihren Schränken und Regalen. Spezialkartons für Kleidung und Geschirr erleichtern das Packen.
  6. Sperrmüll in Frankfurt anmelden. Die FES holt Sperrmüll nur nach Anmeldung ab: online unter fes-frankfurt.de, per FES-App, am Servicetelefon 0800 2008007-10 oder im Servicecenter an der Hauptwache. Laut FES-Broschüre (2025) können zwischen Terminvergabe und Abholung rund zehn Arbeitstage liegen. Bis zu zehn Kubikmeter sind in der Abfallgebühr enthalten. Stellen Sie die Teile am Abholtag bis 6 Uhr bereit, frühestens am Vorabend. Melden Sie den Termin deshalb schon in dieser Phase an.

2 Wochen vorher: Ausmisten, Packen, Beschriften

In dieser Phase wird die Wohnung leerer. Was nicht mitkommt, muss jetzt raus, denn jeder Karton weniger spart Zeit am Umzugstag.

  1. Ausmisten. Sortieren Sie Raum für Raum: behalten, verkaufen, spenden, entsorgen.
  2. Packen nach Räumen. Beginnen Sie mit Dingen, die Sie selten brauchen: Bücher, Deko, Wintersachen. Schwere Sachen gehören in kleine Kartons.
  3. Kartons beschriften. Schreiben Sie Zielraum und Inhalt auf zwei Seiten, nicht nur oben. Ein Farbcode pro Raum hilft den Trägern in der neuen Wohnung.
  4. Wertsachen und Dokumente trennen. Ausweise, Verträge, Schmuck und Ladekabel kommen in eine Tasche, die Sie selbst transportieren.

1 Woche vorher: Kühlschrank, Übergabe, Zählerstände

Die letzte Woche dient der Vorbereitung der Übergabe. Wer jetzt sauber arbeitet, vermeidet Streit um die Kaution.

  1. Kühlschrank und Gefriertruhe abtauen. Planen Sie Ihre Einkäufe so, dass die Vorräte aufgebraucht sind. Das Gerät muss trocken und sauber transportiert werden.
  2. Übergabeprotokoll vorbereiten. Drucken Sie eine Vorlage aus oder nutzen Sie die des Vermieters. Fotografieren Sie jeden Raum mit Datum. Kleine Schäden und Bohrlöcher klären Sie vorab mit dem Vermieter.
  3. Renovierung und Reinigung. Prüfen Sie im Mietvertrag, was bei Auszug verlangt wird. Für eine besenreine oder gründliche Endreinigung können Sie einen Reinigungsservice für den Auszug beauftragen.
  4. Zählerstände ablesen. Notieren Sie Strom, Gas und Wasser in der alten Wohnung am Auszugstag und in der neuen am Einzugstag. Ein Foto mit Zählernummer reicht als Beleg.
  5. Umzugstag-Box packen. Werkzeug, Schrauben in beschrifteten Beuteln, Toilettenpapier, Glühbirnen, Müllbeutel, Erste-Hilfe-Set.

Umzugstag: Ablauf, Verpflegung, Schlüssel

Am Umzugstag zählt ein klarer Ablauf. Eine Person behält den Überblick und beantwortet Fragen der Träger.

  1. Halteverbot prüfen. Kontrollieren Sie morgens, ob die Fläche frei ist.
  2. Einweisen. Zeigen Sie, was mitkommt und was bleibt. Kartons der Umzugstag-Box kommen zuletzt in den Wagen.
  3. Verpflegung bereitstellen. Wasser, Kaffee und etwas zu essen für alle Helfer. Bei privaten Helfern gehört das zum fairen Umgang.
  4. Alte Wohnung abschließen. Zählerstände festhalten, Fenster schließen, letzte Runde durch alle Räume.
  5. Übergabe und Schlüssel. Gehen Sie das Protokoll mit dem Vermieter durch und lassen Sie die Anzahl der Schlüssel bestätigen. Nehmen Sie in der neuen Wohnung Schlüssel und Protokoll entgegen.

Nach dem Umzug: Ummelden, Auto, Bank, Rundfunkbeitrag

Nach dem Einzug laufen die wichtigsten Behördenfristen. Die Anmeldung beim Bürgeramt hat die engste Frist.

  1. Wohnsitz anmelden. Nach § 17 Abs. 1 BMG müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Ihr Vermieter muss Ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen (§ 19 BMG). Eine Hauptwohnung können Sie auch online über wohnsitzanmeldung.gov.de anmelden. Wie das in Frankfurt mit Termin abläuft, erklärt unser Ratgeber Ummelden in Frankfurt.
  2. Auto ummelden. § 15 FZV verlangt, die neue Anschrift der Zulassungsbehörde „unverzüglich“ mitzuteilen. Wenn das Verfahren eingerichtet ist, geht das auch über die Meldebehörde. Ziehen Sie etwa von Offenbach nach Frankfurt, wechseln Sie den Zulassungsbezirk. Dann können Sie ein neues Kennzeichen beantragen oder das alte behalten.
  3. Rundfunkbeitrag. Ihre Beitragsnummer ist personenbezogen und zieht mit um. Sie teilen dem Beitragsservice nur die neue Adresse mit. Bleibt jemand in der alten Wohnung, muss diese Person die Wohnung neu anmelden und Daueraufträge anpassen.
  4. Bank, Versicherungen, Arbeitgeber. Ändern Sie die Adresse bei Bank, Krankenkasse, Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung sowie in der Personalabteilung. Die Hausratversicherung muss die neue Wohnfläche kennen.
  5. Hausarzt und Kinderarzt. Bei einem Wechsel innerhalb Frankfurts können Sie meist bei Ihrer Praxis bleiben. Bei einem Umzug ins Umland suchen Sie sich früh eine neue Praxis.
  6. Online-Konten und Abos. Versandhändler, Zeitungsabos, Vereine, Fitnessstudio.

Übersicht: Umzugscheckliste als Tabelle

Die Tabelle fasst alle Phasen zusammen. Die rechte Spalte zeigt, was Sie an ein Umzugsunternehmen abgeben können.

ZeitpunktAufgabeFrist oder HinweisÜbernimmt ein Umzugsunternehmen?
3 Monate vorherMietvertrag kündigen3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats, schriftlichNein
8 Wochen vorherAngebote einholen, BesichtigungTermin früh sichernBesichtigung ja
8 Wochen vorherFreistellung beim ArbeitgeberArbeits- oder Tarifvertrag prüfenNein
8 Wochen vorherStrom und Gas kündigen oder ummelden6 Wochen (EnWG)Nein
4 Wochen vorherNachsendeauftrag5 Werktage vor Start, 31,90 € onlineNein
4 Wochen vorherHalteverbotszoneVorlauf der Behörde beachtenJa, oft
4 Wochen vorherInternet und Telefon ummelden1 Monat (TKG), nur wenn Leistung am neuen Ort fehltNein
4 Wochen vorherKita und SchulePlätze früh klärenNein
4 Wochen vorherSperrmüll anmeldenFES: ca. 10 Arbeitstage VorlaufEntsorgung ja, oft
2 Wochen vorherPacken und beschriftenRaum für RaumJa (Packservice)
1 Woche vorherKühlschrank abtauen, Übergabe vorbereitenFotos mit DatumNein
1 Woche vorherEndreinigung, RenovierungMietvertrag prüfenJa (Reinigung, Maler)
UmzugstagAb- und Aufbau, TransportHalteverbot prüfenJa
UmzugstagÜbergabe, Zählerstände, SchlüsselProtokoll unterschreibenNein
Nach dem UmzugWohnsitz anmelden2 Wochen (§ 17 BMG)Nein
Nach dem UmzugAuto, Bank, Versicherungen, RundfunkbeitragKfz „unverzüglich“Nein

Ein Umzugsunternehmen nimmt Ihnen vor allem körperliche und logistische Arbeit ab. Verträge, Behörden und die Übergabe bleiben bei Ihnen. Was ein Privatumzug mit Umzugsfirma im Einzelnen umfasst, hängt vom Auftrag ab.

Wenn Sie den Umzug in Frankfurt nicht selbst stemmen möchten: Atalion besichtigt kostenlos und nennt danach einen Festpreis. Angebot anfragen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann sollte ich mit der Umzugsplanung anfangen?

Rund drei Monate vor dem Umzugstag, denn so lange dauert die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter. Den Mietvertrag kündigen Sie, sobald der Termin feststeht. Umzugsfirma, Urlaub sowie Strom und Gas klären Sie spätestens acht Wochen vorher.

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mich umzumelden?

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.

Was kostet der Nachsendeauftrag der Deutschen Post?

Für Privatkunden kostet der Nachsendeservice mit sechs Monaten Laufzeit online 31,90 Euro und in der Filiale 34,90 Euro (Stand: Oktober 2026). Die Post empfiehlt, ihn spätestens fünf Werktage vor Beginn aufzugeben.

Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?

Nur wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Dann dürfen Sie nach § 60 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen, sonst zieht der Vertrag mit um.

Welche Aufgaben kann ein Umzugsunternehmen übernehmen?

Typisch sind Besichtigung, Halteverbotszone, Verpackungsmaterial, Ein- und Auspacken, Möbelab- und -aufbau, Transport, Küchenmontage, Sperrmüllentsorgung und Endreinigung. Behördengänge, Vertragskündigungen und die Ummeldung bleiben Ihre Aufgabe.

Quellen und weiterführende Links

Alle Angaben mit Stand des jeweiligen Abrufdatums. Gebühren, Fristen und Pauschalen können sich ändern.

  1. § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  2. § 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  3. § 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  4. § 60 TKG: Umzug (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  5. § 41b EnWG: Energielieferverträge mit Haushaltskunden (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  6. § 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  7. § 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  8. § 15 FZV: Meldepflichten bei Änderungen (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  9. Deutsche Post: Nachsendeservice (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  10. FES Frankfurt: Wertstoffhof und Sperrmüllservice (Broschüre, FES, 2025) (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  11. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Worauf muss man bei einem Umzug achten? (Stand Januar 2026) (abgerufen am 24. Oktober 2026)
  12. Wohnsitzanmeldung online (abgerufen am 24. Oktober 2026)

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